Ausschreibung

ENTEGA Nightrun      

Freitag, 26. September 2025


Läufe und Startzeiten:

Schülerlauf /ca. 1,6 km / 19.00 Uhr

ca. 2,5 km / 19.30Uhr

ca. 5 km / 20.00 Uhr 

ca. 7,5 km / 20.00 Uhr


Jeder Teilnehmer, der das Ziel erreicht, erhält eine Medaille


Klasseneinteilung:

Schülerlauf 2006-2019 (U8,U10)

2,5 km: 2014 und älter (U12, U16, U18, U20)

Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M 80 im 5- Jahresrhytmus


5 km: 2014 und älter (U12,U16, U18, U20, Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M 80 im 5-Jahresrhythmus


7,5 km: 2012 und älter( U14,U16,U18, U20, Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M 80 im 5-Jahresrhythmus)


Start und Ziel

Velodrom (Radrennbahn), Heidelberger Str. 150, 64285 Darmstadt


Laufstrecke

Illuminierter Rundkurs um das Radrennbahn-Gelände. Schuhe mit Spikes sind nicht erlaubt!

Die Strecke beinhaltet Wiese, Asphalt, Schotter, Hartboden


1 Runde = 850 m

Schülerlauf = 2 Runden zu laufen

2,5 km = 3 Runden zu laufen

5 km = 6 Runden zu laufen

7,5 km = 9 Runden zu laufen


Startgeld

Schülerlauf 5 Euro

2,5 km 12 € (Jg 2008-2014 bezahlt 5,00 €)

5 km 14 € (Jg. 2008-2014 bezahlt 8,00 €)

7,5 km 14 € ( Jg. 2008-2012 bezahlt 8,00 €)


Startunterlagen:

Die Abholung der Startnummern ist am Freitag, dem 26.09.2025, ab 17:30 Uhr möglich.


Meldeschluss: 24.09.2025 – 20.00 Uhr


Nachmeldungen:

Bis spätestens 40 Min vor jedem Wettkampf möglich

(+ 3,00 Euro Nachmeldegebühr)


Schülerlauf bezahlt keine Nachmeldegebühr


Startgeld: Das Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.

Mit meiner Teilnahme am ENTEGA Nightrun erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder

Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.


Zeitmessung:

R.S.T. VOLKSLAUF GmbH


Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).

Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.


Versorgung/Zielverpflegung

Wasser


Ergebnislisten

Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.


Siegerehrung:

Schülerlauf 1-3 Gesamtsieger + Urkunde für jeden Finisher

2,5 km 1-3 Gesamtsieger

5 km 1-3 Gesamtsieger

7,5 km 1-3 Gesamtsieger


Außerdem bekommt jeder, der das Ziel erreicht, eine Finisher Medaille


Parkmöglichkeiten

Rund um das Veranstaltungsgelände. Auf dem TGB-  Tennis Gelände nebenan ist das Parken erlaubt.


Toiletten:

Sind am Veranstaltungsgelände vorhanden


Duschmöglichkeiten

Es werden keine Duschen bereitgestellt!


Medizinische Betreuung

Die Johanniter

Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.


Wettkampfbestimmungen:

Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.

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Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung zum ENTEGA Nightrun erkennt der Teilnehmer*in den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.

Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.

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